Wenn Vorwürfe reichen – Öffentlichkeit im Fall Kuntz

Unschuldsvermutung auf dem Papier, Vorverurteilung in der Praxis

Es ist ein vertrauter Ablauf. Ein Vorwurf taucht auf. Keine Anklage, kein Urteil, oft nicht einmal ein klar benannter Ermittlungsstand. Und dennoch beginnt etwas, das sich nicht mehr einfangen läßt: die öffentliche Verhandlung ohne Richter. So geschehen im “ Fall Kuntz“ – da reicht die bloße Anschuldigung, um Öffentlichkeit zu erzeugen – ganz ohne Urteil.

Der Fall Kuntz und die Logik der Öffentlichkeit

Der aktuelle Fall um Stefan Kuntz, einstiger Sportvorstand des Hamburger SV, zeigt dieses Muster erneut. Medien berichten über Vorwürfe, Gremien sprechen von „glaubhaften Aussagen“, der Betroffene weist alles zurück – und doch ist der Schaden längst da. Nicht rechtlich. Gesellschaftlich. Öffentlich. Endgültig.

Unschuldsvermutung als Ritualformel

Formal gilt sie noch immer, die Unschuldsvermutung. Sie steht in Nebensätzen, wird pflichtschuldig erwähnt, oft eingerahmt von Konjunktiven. In der Praxis jedoch wird sie überrollt.

Die Öffentlichkeit wartet nicht auf Klärung.
Sie reagiert.
Sie ordnet zu.
Sie urteilt.

Nicht auf Grundlage von Beweisen, sondern auf Grundlage von Zuschreibungen. Wer beschuldigt ist, wird schuldig gemacht. Wer schweigt, gilt als verdächtig. Wer sich verteidigt, als taktierend. Das Ergebnis steht fest, lange bevor ein Gericht überhaupt angerufen wird.

Der Mechanismus der Vorverurteilung

Was hier wirkt, ist kein Ausrutscher und kein Einzelfall. Es ist ein System.
Ein System, das von Beschleunigung lebt, von moralischer Aufladung und von der Bereitschaft, Geschichten zu erzählen, bevor sie geklärt sind.

Medienkritische Beobachter weisen seit Jahren darauf hin, daß öffentliche Vorverurteilung kein Unfall, sondern strukturelles Problem ist – etwa bei „Uebermedien.de“

Dort wird regelmäßig dokumentiert, wie Konjunktive die Schlagzeilen nicht entschärfen, sondern legitimieren.

Was den Fall Kuntz auszeichnet, ist nicht das Wissen, sondern die Geschwindigkeit der Zuschreibung.

Die eigentliche Strafe ist nicht das Urteil.
Die eigentliche Strafe ist die Öffentlichkeit.

Und sie greift sofort.

Der Fall Kachelmann – eine verdrängte Lektion

Wer glaubt, ein späterer Freispruch könne diesen Schaden heilen, verkennt die Realität. Der Fall Jörg Kachelmann ist bis heute das bekannteste Beispiel.

Kachelmann wurde angeklagt, öffentlich vorgeführt, medial ausgeschlachtet. Am Ende stand der Freispruch. Juristisch eindeutig. Gesellschaftlich wirkungslos.

Der Freispruch kam zu spät.
Die Bilder waren längst im Kopf.
Der Name war verbrannt.
Die Karriere erledigt.

Eine nüchterne Aufarbeitung des Falls findet sich bis heute vor allem außerhalb der großen Redaktionen, etwa in juristischen Analysen bei der Legal Tribune Online oder in der dokumentierten Prozeßgeschichte auf Wikipedia.

Bis heute ist Kachelmann im etablierten Fernsehen faktisch nicht mehr präsent. Nicht wegen eines Urteils. Sondern wegen einer öffentlichen Erzählung, die nicht mehr eingefangen wurde.

Was diese Mechanik mit Menschen macht

Öffentliche Anschuldigungen treffen nicht nur den Beschuldigten. Sie treffen Familien, Partner, Kinder, Eltern. Sie verändern Gespräche, Blicke, Beziehungen. Sie erzeugen Isolation, Angst und dauerhaften Rechtfertigungsdruck.

Menschen verlieren Freunde.
Menschen verlieren Arbeit.
Menschen verlieren Halt.

Nicht, weil ein Gericht entschieden hat.
Sondern weil Öffentlichkeit entschieden hat.

Viele ziehen sich zurück. Andere zerbrechen. Kaum jemand bleibt unversehrt.

Medien und Verantwortung

Die immer gleiche Ausrede lautet: Man habe ja nur berichtet. Man habe ja nichts behauptet. Man habe ja alle Seiten erwähnt.

Das ist bequem. Und es ist falsch.

Wer berichtet, formt Wirklichkeit.
Wer Schlagzeilen setzt, setzt Urteile.
Und wer Empörung beschleunigt, trägt Verantwortung für ihre Folgen.

Der Rechtsstaat endet nicht an der Redaktionskante.
Oder er endet genau dort, wenn Medien diese Grenze akzeptieren.

Eine offene Warnung

Niemand weiß heute, wie der Fall Kuntz ausgehen wird. Vielleicht erhärten sich Vorwürfe. Vielleicht nicht. Beides ist möglich – genau deshalb gilt die Unschuldsvermutung.

Was jedoch bereits sicher ist:
Die zweite Strafe hat begonnen.

Und sie trifft auch dann, wenn sich am Ende alles als haltlos erweist.

Was bleibt vom Menschen übrig, wenn die Öffentlichkeit fertig ist?
Diese Frage stellen sich Medien viel zu selten.
Sie sollten es dringend wieder tun.

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